Haftungsausschluss – Rechtlicher Hinweis
Sie versuchen, auf den Bereich dieser Website zuzugreifen, den die ENNOCONN Corporation (die „Bieterin”) für die Veröffentlichung von Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot (das „Angebot”) zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Kontron AG („Kontron”) bestimmt hat.”
Die Aktionäre der Kontron werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und ihre Kenntnisnahme zu bestätigen, um auf die Website mit Informationen zum Angebot weitergeleitet zu werden.
Am 11. Juni 2026 hat die Bieterin gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (nachfolgend “WpÜG”) die Tatsache veröffentlicht, dass sie die Kontrolle über Kontron im Sinne von § 22 Abs. 1, 2, § 23 in Verbindung mit § 27b Abs. 2 österreichischen Übernahmegesetzes (nachfolgend „ÜbG“) erlangt hat (“Mitteilung über den Kontrollerwerb”).
In diesem Bereich der Website finden Sie Bekanntmachungen, Dokumente und Informationen (zusammen “Informationen”) zum Angebot, einschließlich der Mitteilung über den Kontrollerwerb und der Angebotsunterlage (“Angebotsunterlage”), die nach ihrer Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) veröffentlicht wird.
Das Angebot ist ein Pflichtangebot zum Erwerb von Wertpapieren gemäß § 35 WpÜG. Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft, die nach österreichischem Recht gegründet wurde und deren Aktien ausschließlich an einem organisierten Markt in Deutschland gehandelt werden.
Da Kontron ihren Sitz in Linz, Österreich, hat, die Kontron-Aktien jedoch ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt in Deutschland zugelassen sind, finden die Vorschriften des WpÜG hinsichtlich der Gegenleistung, des Inhalts der Angebotsunterlage und des Angebotsverfahrens Anwendung (§ 1 Abs. 3 WpÜG i.V.m. § 2 WpÜG-Anwendungsverordnung (WpÜG-AnwendV)), deren Einhaltung von der BaFin überwacht wird. Die Frage des Kontrollerwerbs, die Information der Arbeitnehmer durch die Zielgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Fragen, insbesondere Maßnahmen der Kontron, die zur Abwehr des Angebots führen können, unterliegen österreichischem Recht.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen direkt oder indirekt zusätzliche Aktien der Kontron außerhalb des Angebots an oder außerhalb der Börse zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb nicht in den Vereinigten Staaten getätigt werden.
DIE INFORMATIONEN WERDEN IN GUTEM GLAUBEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DIENEN AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN SOWIE ZUR ERFÜLLUNG GELTENDER GESETZE UND ANFORDERUNGEN; IHRE VERFÜGBARKEIT UNTERLIEGT DEN NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN. DIE INFORMATIONEN STELLEN WEDER EIN ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS ZUM VERKAUF ODER ZUR SONSTIGEN VERÄUSSERUNG VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER SONSTIGEN ERWERB VON WERTPAPIEREN DAR.
PERSONEN, DIE ZUGANG ZU DIESEM BEREICH DER WEBSITE SUCHEN, BESTÄTIGEN UND GARANTIEREN GEGENÜBER DER BIETERIN, DASS SIE DIES AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUN.
Die endgültigen Bedingungen des Angebots können von den auf dieser Website beschriebenen grundlegenden Informationen abweichen. Den Kontron-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten werden.
Soweit Kontron-Aktionäre ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, können sie bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus einem anderen Recht als dem Recht ihres Wohnsitzlandes ergeben, auf Schwierigkeiten stoßen, da Kontron ihren Sitz in Linz, Österreich hat und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Mitglieder ihrer Organe möglicherweise in einem anderen Land als dem Wohnsitzland der betreffenden Kontron-Aktionäre ansässig sind. Kontron-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Mitglieder seiner Organe vor einem Gericht im Wohnsitzland der betreffenden Kontron-Aktionäre wegen Verstößen gegen Gesetze im Wohnsitzland der jeweiligen Kontron-Aktionäre zu verklagen. Darüber hinaus können Schwierigkeiten bei der Vollstreckung eines Gerichtsurteils, das im Wohnsitzland der Kontron-Aktionäre ergangen ist, gegen ein ausländisches Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen entstehen.
Alle auf dieser Website enthaltenen und über diese zugänglichen Informationen werden ausschließlich zu Informationszwecken und zur Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen der Wertpapiergesetze der anwendbaren Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Angebot bereitgestellt. Die Bieterin übernimmt keine Verpflichtung, die bereitgestellten Informationen und Dokumente zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
GRUNDLAGE FÜR DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN
Um Einzelheiten des Angebots einsehen zu können, müssen Sie die folgenden Informationen lesen und dann auf “Ich bestätige” klicken. Wenn Sie nicht bestätigen können, sollten Sie auf “Ich bestätige nicht” klicken, und Sie werden diese Einzelheiten nicht einsehen können.
Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung, direkt oder indirekt, in einer Rechtsordnung bestimmt, in der dies rechtswidrig wäre. Die Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch stellen sie eine Stimmrechtswerbung im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die Gegenstand des Angebots sind, in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder Einladung rechtswidrig ist, noch dürfen Wertpapiere unter Verstoß gegen geltendes Recht in einer Rechtsordnung verkauft, ausgegeben oder übertragen werden, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder Einladung rechtswidrig ist.
Die Informationen dürfen von keiner Person aus oder in einer Rechtsordnung heruntergeladen oder abgerufen werden, in der dies einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften darstellen würde oder könnte.
Indem Sie unten auf das Feld “Ich bestätige” klicken, bestätigen Sie, dass Sie die Informationen nicht an Dritte übermitteln, übertragen, anzeigen oder verteilen werden (in welcher Form auch immer, einschließlich elektronischer Übertragung). Insbesondere erklären Sie, dass Sie die Informationen weder ganz noch teilweise an Personen in Rechtsordnungen weiterleiten oder übermitteln werden, in denen eine solche Verbreitung durch geltendes Recht eingeschränkt sein könnte. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze und/oder Vorschriften dieser Rechtsordnung darstellen.
BESTÄTIGUNG DER KENNTNISNAHME UND EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
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